Mietspiegel Äußere Neustadt Antonstadt (Dresden) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Äußere Neustadt Antonstadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 10,70 €/m² — +2,9 % gegenüber dem Dresdener Stadt-Median (10,40 €/m²).

Median Äußere Neustadt Antonstadt
10,70 €/m²
+2,9 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,33–28,37 €
stadtweit

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3510,97
35 – 4510,38
45 – 5010,26
50 – 6010,15
60 – 759,91
75 – 8510,06
85 – 10011,71

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer10,71
2-Zimmer10,33
3-Zimmer10,03
4-Zimmer11,36

Äußere Neustadt Antonstadt im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Dresden — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Übersichtskarte der Stadt — Äußere Neustadt Antonstadt hat kein eigenes Stadtteil-Polygon im Datensatz und wird hier nicht separat eingezeichnet.

niedrighoch

Rechtsrahmen Dresden

Die Mietpreisbremse gilt in Dresden seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Äußere Neustadt Antonstadt?
Bei 10,70 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Äußere Neustadt Antonstadt bei etwa 642 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Gilt die Mietpreisbremse in Äußere Neustadt Antonstadt?
Ja. Dresden ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Äußere Neustadt Antonstadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 10,70 €/m² also bis 11,77 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Äußere Neustadt Antonstadt?
Die Werte stammen aus dem Dresdener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.