HomeGlossarMietrecht & Mietkalkulation
Cluster 1 · Mietrecht & Mietkalkulation

Kappungsgrenze

Deckelt Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis auf 20 % in 3 Jahren — in angespannten Wohnungsmärkten nur 15 %. Greift auch dann, wenn die Vergleichsmiete noch höher liegt.

08

Kappungsgrenze

Auch: Kappungsgrenzen-Verordnung · Rechtliche Grundlage: § 558 Abs. 3 BGB

number: 8 slug: kappungsgrenze title: Kappungsgrenze aliases:

  • Kappungsgrenzen-Verordnung cluster: mietrecht shortDef: "Deckelt Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis auf 20 % in 3 Jahren — in angespannten Wohnungsmärkten nur 15 %. Greift auch dann, wenn die Vergleichsmiete noch höher liegt." legalAnchor: "§ 558 Abs. 3 BGB" related:
  • mieterhoehung
  • vergleichsmiete
  • mietpreisbremse
  • modernisierungsumlage
  • bestandsmiete updated: 2026-05-22

Kurz erklärt

Die Kappungsgrenze deckelt Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis: maximal 20 % in 3 Jahren, in angespannten Wohnungsmärkten nur 15 %. Anders als die Mietpreisbremse greift sie auch dann, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete noch viel höher liegt.

Geregelt in § 558 Abs. 3 BGB. Die 15 %-Kappung gilt nur in Gemeinden, die per Verordnung als angespannte Wohnungsmärkte ausgewiesen sind — typischerweise die meisten Großstädte (Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart und etwa 400 weitere Gemeinden).

So wirkt die Kappungsgrenze

  • Bezugspunkt ist die Kaltmiete vor 3 Jahren, nicht die ortsübliche Vergleichsmiete
  • Die Kappung gilt zusätzlich zur Begrenzung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
  • Modernisierungsumlagen sind nicht in die Kappung eingerechnet — sie kommen obendrauf
Kappungsgrenze in angespanntem Markt
60-m²-Wohnung München, Bestandsmieter seit 2020
Kaltmiete 2023 (vor 3 Jahren)15,00 €/m² = 900,00 €/Monat
Ortsübliche Vergleichsmiete 202619,20 €/m²
Erhöhung bis Vergleichsmiete würde bedeuten+28 %
Kappung in München (angespannter Markt)max. +15 % in 3 Jahren
Maximal zulässige Kaltmiete heute17,25 €/m² = 1.035,00 €/Monat
Kappung: Was geht — was nicht?
15,00€/m²Kaltmiete 202317,25€/m²Max. nach Kappung+15 % erlaubt19,20€/m²Vergleichsmietenicht ausschöpfbarLücke:-1,95 €/m²
Faktencheck:

Die 3-Jahres-Frist startet bei jedem zustande gekommenen Mieterhöhungsbescheid neu. Stimmt der Mieter zu oder spricht das Gericht die Erhöhung zu, beginnt eine neue Frist — der Vermieter muss bis zur nächsten Erhöhung mindestens 1 Jahr warten (Wartepflicht nach § 558 BGB).

Stolperfalle für Investoren:

Bei Bestandswohnungen mit niedriger Altmiete ist die Kappung der wahre Renditebremser — nicht die Mietpreisbremse. Wer eine Wohnung mit 12 €/m² Bestandsmiete kauft und der Markt liegt bei 19 €/m², braucht realistisch 8–10 Jahre, um sich der Marktmiete anzunähern (mit konsequenten Mieterhöhungen alle 3 Jahre).

Wende Kappungsgrenze direkt auf deine Immobilie an
ImmocalQ rechnet Brutto- und Nettorendite, Mietpreisbremse-Check und 30-Jahres-Prognose in unter 5 Minuten.
3 Tage kostenlos testen