HomeGlossarMietrecht & Mietkalkulation
Cluster 1 · Mietrecht & Mietkalkulation

Kaltmiete

Reiner Mietpreis für die Wohnfläche — ohne Nebenkosten, Heizung oder Strom. Basis für Mietspiegel, Mietpreisbremse und Renditeberechnung.

01

Kaltmiete

Auch: Grundmiete Nettokaltmiete Nettomiete · Rechtliche Grundlage: § 556 BGB

number: 1 slug: kaltmiete title: Kaltmiete aliases:

  • Grundmiete
  • Nettokaltmiete
  • Nettomiete cluster: mietrecht shortDef: "Reiner Mietpreis für die Wohnfläche — ohne Nebenkosten, Heizung oder Strom. Basis für Mietspiegel, Mietpreisbremse und Renditeberechnung." legalAnchor: "§ 556 BGB" related:
  • warmmiete
  • nebenkosten
  • mietpreisbremse
  • mietspiegel
  • bruttomietrendite
  • vergleichsmiete updated: 2026-05-22

Kurz erklärt

Die Kaltmiete ist der reine Mietpreis für die Wohnung — ohne Nebenkosten, Heizung oder Strom. Sie ist die Basis für Mietspiegel, Mietpreisbremse und Renditeberechnung.

Die Kaltmiete bezeichnet den Betrag, den der Mieter ausschließlich für die Nutzung der Wohnfläche zahlt. Sie enthält keine Heiz-, Warmwasser-, Strom- oder Betriebskosten. Im Mietvertrag ist sie als separate Position ausgewiesen.

Sie ist der zentrale Wert in der Immobilienbranche, weil sie unabhängig vom Verbrauchsverhalten des Mieters ist und damit objektiv vergleichbar bleibt. Mietspiegel arbeiten ausnahmslos mit der Kaltmiete pro Quadratmeter (€/m²).

Bestandteile der Kaltmiete

  • Reine Raumüberlassung: Wohnfläche × ortsüblicher Quadratmeterpreis
  • Mietkomponenten für Ausstattung: z. B. Einbauküche, Balkon, Aufzug (bereits einkalkuliert)
  • Wohnlage-Zuschlag/-Abschlag: abhängig von einfacher / mittlerer / guter Lage

Was NICHT zur Kaltmiete gehört

  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Betriebskosten (Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung)
  • Strom für die Wohnung
  • Internet, Telefon
  • Stellplatz- oder Garagenmiete (wird separat ausgewiesen)
Beispielrechnung
60-m²-Wohnung in München, mittlere Lage
Wohnfläche60,00 m²
Kaltmiete pro m² (Mietspiegel)19,20 €/m²
Monatliche Kaltmiete1.152,00 €/Monat
Aus Kaltmiete wird Warmmiete — 60-m²-Wohnung, monatliche Beträge
Kaltmiete1.152 €pro Monat= 19,20 €/m²+Nebenkosten~180 €pro Monat≈ 3,00 €/m²=Warmmiete1.332 €pro Monat= 22,20 €/m²tatsächlich vom Mieter zu zahlen
Faktencheck:

Bei der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) wird ausschließlich die Kaltmiete betrachtet. Eine Wohnung im Geltungsgebiet darf bei Neuvermietung max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichs-Kaltmiete liegen.

Relevanz für Investment-Analyse

Für die Berechnung der Brutto-Mietrendite wird ausschließlich die Kaltmiete verwendet:

Brutto-Rendite-Formel
Jahres-Kaltmiete1.152 €/Monat × 12 = 13.824 €/Jahr
Kaufpreis480.000 €
Brutto-Mietrendite2,88 % p.a.
Wende Kaltmiete direkt auf deine Immobilie an
ImmocalQ rechnet Brutto- und Nettorendite, Mietpreisbremse-Check und 30-Jahres-Prognose in unter 5 Minuten.
3 Tage kostenlos testen