In Plagwitz liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 11,78 €/m² — +11,3 % gegenüber dem Leipziger Stadt-Median (10,58 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +30,0 %.
Median Plagwitz
11,78 €/m²
+11,3 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+30,0 %
Ø +7,5 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,14–28,02 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Plagwitz
9,06 € · 2022
9,72 € · 2023
10,76 € · 2024
11,08 € · 2025
11,78 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Plagwitz (€/m²): von 9,06 €/m² (2022) auf 11,78 €/m² (2026) — +30,0 % über 4 Jahre, Ø +7,5 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Leipzig — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Plagwitz ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Leipzig
Die Mietpreisbremsegilt in Leipzig seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Plagwitz?
Bei 11,78 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Plagwitz bei etwa 707 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Plagwitz entwickelt?
Zwischen 2022 (9,06 €/m²) und 2026 (11,78 €/m²) ist die Miete in Plagwitz um +30,0 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +7,5 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Plagwitz?
Ja. Leipzig ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Plagwitz höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 11,78 €/m² also bis 12,96 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Plagwitz?
Die Werte stammen aus dem Leipziger qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.