Mietspiegel Broicher Waldgebiet (Mülheim an der Ruhr) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Broicher Waldgebiet liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,00 €/m² — +25,8 % gegenüber dem Mülheim an der Ruhrer Stadt-Median (9,54 €/m²).

Median Broicher Waldgebiet
12,00 €/m²
+25,8 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,56–29,50 €
stadtweit

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3512,03
35 – 459,73
45 – 509,43
50 – 609,42
60 – 759,09
75 – 859,62
85 – 1009,55

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer10,37
2-Zimmer9,50
3-Zimmer9,32
4-Zimmer9,35

Broicher Waldgebiet im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Mülheim an der Ruhr — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Übersichtskarte der Stadt — Broicher Waldgebiet hat kein eigenes Stadtteil-Polygon im Datensatz und wird hier nicht separat eingezeichnet.

niedrighoch

Rechtsrahmen Mülheim an der Ruhr

Die Mietpreisbremse gilt in Mülheim an der Ruhr (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Broicher Waldgebiet?
Bei 12,00 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Broicher Waldgebiet bei etwa 720 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Gilt die Mietpreisbremse in Broicher Waldgebiet?
Ja. Mülheim an der Ruhr ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Broicher Waldgebiet höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,00 €/m² also bis 13,20 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Broicher Waldgebiet?
Die Werte stammen aus dem Mülheim an der Ruhrer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.