Mietspiegel Groß Klein (Rostock) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Groß Klein liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 7,98 €/m² — +25,7 % gegenüber dem Rostocker Stadt-Median (6,35 €/m²).
Median Groß Klein
7,98 €/m²
+25,7 % vs. Stadt-Median
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
—
stadtweit
Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen
| Stadtteil | €/m² | vs. Groß Klein |
|---|---|---|
| Gehlsdorf | 12,27 € | +53,8 % |
| Diedrichshagen | 11,86 € | +48,6 % |
| Evershagen | 8,09 € | +1,4 % |
| Lütten Klein | 7,91 € | -0,9 % |
| Schmarl | 7,84 € | -1,8 % |
Groß Klein im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Rostock — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Groß Klein ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Rostock
Die Mietpreisbremse gilt in Rostock (MV-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Groß Klein?
Bei 7,98 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Groß Klein bei etwa 479 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Groß Klein?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Lütten Klein (7,91 €/m², -0,9 %), Schmarl (7,84 €/m², -1,8 %), Lichtenhagen (7,55 €/m², -5,4 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Groß Klein?
Ja. Rostock ist Mietpreisbremse-Gebiet (MV-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Groß Klein höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 7,98 €/m² also bis 8,78 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Groß Klein?
Die Werte stammen aus dem Rostocker qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.