Mietspiegel Innenstadt (Dortmund) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Innenstadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 8,97 €/m² — -7,4 % gegenüber dem Dortmunder Stadt-Median (9,69 €/m²).
Median Innenstadt
8,97 €/m²
-7,4 % vs. Stadt-Median
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,65–29,54 €
stadtweit
Mietspiegel nach Wohnungsgröße
| Wohnfläche | €/m² |
|---|---|
| 20 – 35 m² | 11,33 € |
| 35 – 45 m² | 10,17 € |
| 45 – 50 m² | 9,54 € |
| 50 – 60 m² | 9,43 € |
| 60 – 75 m² | 9,17 € |
| 75 – 85 m² | 9,34 € |
| 85 – 100 m² | 10,74 € |
Nach Zimmer-Anzahl
| Zimmer | €/m² |
|---|---|
| 1-Zimmer | 10,28 € |
| 2-Zimmer | 9,54 € |
| 3-Zimmer | 9,55 € |
| 4-Zimmer | 10,35 € |
Innenstadt im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Dortmund — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Übersichtskarte der Stadt — Innenstadt hat kein eigenes Stadtteil-Polygon im Datensatz und wird hier nicht separat eingezeichnet.
niedrighoch
Rechtsrahmen Dortmund
Die Mietpreisbremse gilt in Dortmund (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Innenstadt?
Bei 8,97 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Innenstadt bei etwa 538 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Gilt die Mietpreisbremse in Innenstadt?
Ja. Dortmund ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Innenstadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 8,97 €/m² also bis 9,87 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Innenstadt?
Die Werte stammen aus dem Dortmunder qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.