Mietspiegel Brühl (Freiburg im Breisgau) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Brühl liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 18,31 €/m².
Median Brühl
18,31 €/m²
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
—
stadtweit
Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen
| Stadtteil | €/m² | vs. Brühl |
|---|---|---|
| Betzenhausen | 18,66 € | +1,9 % |
| Neuburg | 17,74 € | -3,1 % |
| Altstadt | 17,00 € | -7,2 % |
| Zähringen | 16,82 € | -8,1 % |
| Herdern | 16,61 € | -9,3 % |
Brühl im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Freiburg im Breisgau — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Brühl ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Freiburg im Breisgau
Die Mietpreisbremse gilt in Freiburg im Breisgau (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Brühl?
Bei 18,31 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Brühl bei etwa 1099 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Brühl?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Neuburg (17,74 €/m², -3,1 %), Altstadt (17,00 €/m², -7,2 %), Zähringen (16,82 €/m², -8,1 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Brühl?
Ja. Freiburg im Breisgau ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Brühl höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 18,31 €/m² also bis 20,14 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Brühl?
Die Werte stammen aus dem Freiburg im Breisgauer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.