Mietspiegel Weststadt (Heidelberg) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Weststadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 15,78 €/m².
Median Weststadt
15,78 €/m²
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
—
stadtweit
Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen
| Stadtteil | €/m² | vs. Weststadt |
|---|---|---|
| Bahnstadt | 17,99 € | +14,0 % |
| Neuenheim | 17,81 € | +12,9 % |
| Bergheim | 17,21 € | +9,1 % |
| Altstadt | 17,15 € | +8,7 % |
| Südstadt | 16,16 € | +2,4 % |
Weststadt im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Heidelberg — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Weststadt ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Heidelberg
Die Mietpreisbremse gilt in Heidelberg (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Weststadt?
Bei 15,78 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Weststadt bei etwa 947 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Weststadt?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Rohrbach (15,14 €/m², -4,1 %), Pfaffengrund (13,70 €/m², -13,2 %), Boxberg (12,72 €/m², -19,4 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Weststadt?
Ja. Heidelberg ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Weststadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 15,78 €/m² also bis 17,36 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Weststadt?
Die Werte stammen aus dem Heidelberger qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.