Mietspiegel Cospeda (Jena) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Cospeda liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 11,93 €/m² — +3,6 % gegenüber dem Jenaer Stadt-Median (11,52 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +24,7 %.

Median Cospeda
11,93 €/m²
+3,6 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+24,7 %
Ø +6,2 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,03–29,78 €
stadtweit

5-Jahres-Trend Cospeda

9,57 € · 2022
10,59 € · 2023
10,58 € · 2024
11,63 € · 2025
11,93 € · 2026

Mietpreis-Entwicklung Cospeda (€/m²): von 9,57 €/m² (2022) auf 11,93 €/m² (2026) — +24,7 % über 4 Jahre, Ø +6,2 % pro Jahr.

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3513,24
35 – 4511,64
45 – 5010,96
50 – 6010,41
60 – 7510,88
75 – 8511,17
85 – 10012,35

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer12,69
2-Zimmer11,48
3-Zimmer10,71
4-Zimmer10,51

Rechtsrahmen Jena

Die Mietpreisbremse gilt in Jena seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Cospeda?
Bei 11,93 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Cospeda bei etwa 716 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Cospeda entwickelt?
Zwischen 2022 (9,57 €/m²) und 2026 (11,93 €/m²) ist die Miete in Cospeda um +24,7 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +6,2 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Cospeda?
Ja. Jena ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Cospeda höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 11,93 €/m² also bis 13,12 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Cospeda?
Die Werte stammen aus dem Jenaer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.