Mietspiegel Jena-West (Jena) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Jena-West liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,07 €/m² — +4,8 % gegenüber dem Jenaer Stadt-Median (11,52 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +14,4 %.

Median Jena-West
12,07 €/m²
+4,8 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+14,4 %
Ø +3,6 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,03–29,78 €
stadtweit

5-Jahres-Trend Jena-West

10,55 € · 2022
10,94 € · 2023
11,58 € · 2024
11,56 € · 2025
12,07 € · 2026

Mietpreis-Entwicklung Jena-West (€/m²): von 10,55 €/m² (2022) auf 12,07 €/m² (2026) — +14,4 % über 4 Jahre, Ø +3,6 % pro Jahr.

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3513,24
35 – 4511,64
45 – 5010,96
50 – 6010,41
60 – 7510,88
75 – 8511,17
85 – 10012,35

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer12,69
2-Zimmer11,48
3-Zimmer10,71
4-Zimmer10,51

Rechtsrahmen Jena

Die Mietpreisbremse gilt in Jena seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Jena-West?
Bei 12,07 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Jena-West bei etwa 724 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Jena-West entwickelt?
Zwischen 2022 (10,55 €/m²) und 2026 (12,07 €/m²) ist die Miete in Jena-West um +14,4 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +3,6 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Jena-West?
Ja. Jena ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Jena-West höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,07 €/m² also bis 13,28 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Jena-West?
Die Werte stammen aus dem Jenaer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.