Mietspiegel Löbstedt (Jena) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Löbstedt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 9,34 €/m² — -18,9 % gegenüber dem Jenaer Stadt-Median (11,52 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +2,8 %.

Median Löbstedt
9,34 €/m²
-18,9 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2025
+2,8 %
Ø +0,9 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,03–29,78 €
stadtweit

4-Jahres-Trend Löbstedt

9,09 € · 2022
10,71 € · 2023
9,36 € · 2024
9,34 € · 2025

Mietpreis-Entwicklung Löbstedt (€/m²): von 9,09 €/m² (2022) auf 9,34 €/m² (2025) — +2,8 % über 3 Jahre, Ø +0,9 % pro Jahr.

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3513,24
35 – 4511,64
45 – 5010,96
50 – 6010,41
60 – 7510,88
75 – 8511,17
85 – 10012,35

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer12,69
2-Zimmer11,48
3-Zimmer10,71
4-Zimmer10,51

Rechtsrahmen Jena

Die Mietpreisbremse gilt in Jena seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Löbstedt?
Bei 9,34 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Löbstedt bei etwa 560 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Löbstedt entwickelt?
Zwischen 2022 (9,09 €/m²) und 2025 (9,34 €/m²) ist die Miete in Löbstedt um +2,8 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +0,9 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Löbstedt?
Ja. Jena ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Löbstedt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 9,34 €/m² also bis 10,27 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Löbstedt?
Die Werte stammen aus dem Jenaer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 4-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.