Mietspiegel Ost (Jena) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Ost liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 11,69 €/m² — +1,5 % gegenüber dem Jenaer Stadt-Median (11,52 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +14,4 %.

Median Ost
11,69 €/m²
+1,5 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+14,4 %
Ø +3,6 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,03–29,78 €
stadtweit

5-Jahres-Trend Ost

10,22 € · 2022
10,67 € · 2023
11,13 € · 2024
11,67 € · 2025
11,69 € · 2026

Mietpreis-Entwicklung Ost (€/m²): von 10,22 €/m² (2022) auf 11,69 €/m² (2026) — +14,4 % über 4 Jahre, Ø +3,6 % pro Jahr.

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3513,24
35 – 4511,64
45 – 5010,96
50 – 6010,41
60 – 7510,88
75 – 8511,17
85 – 10012,35

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer12,69
2-Zimmer11,48
3-Zimmer10,71
4-Zimmer10,51

Rechtsrahmen Jena

Die Mietpreisbremse gilt in Jena seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Ost?
Bei 11,69 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Ost bei etwa 701 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Ost entwickelt?
Zwischen 2022 (10,22 €/m²) und 2026 (11,69 €/m²) ist die Miete in Ost um +14,4 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +3,6 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Ost?
Ja. Jena ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Ost höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 11,69 €/m² also bis 12,86 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Ost?
Die Werte stammen aus dem Jenaer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.