Mietspiegel Zwätzen (Jena) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Zwätzen liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 9,92 €/m² — -13,9 % gegenüber dem Jenaer Stadt-Median (11,52 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +4,4 %.

Median Zwätzen
9,92 €/m²
-13,9 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+4,4 %
Ø +1,1 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,03–29,78 €
stadtweit

5-Jahres-Trend Zwätzen

9,50 € · 2022
9,92 € · 2023
11,36 € · 2024
9,28 € · 2025
9,92 € · 2026

Mietpreis-Entwicklung Zwätzen (€/m²): von 9,50 €/m² (2022) auf 9,92 €/m² (2026) — +4,4 % über 4 Jahre, Ø +1,1 % pro Jahr.

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3513,24
35 – 4511,64
45 – 5010,96
50 – 6010,41
60 – 7510,88
75 – 8511,17
85 – 10012,35

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer12,69
2-Zimmer11,48
3-Zimmer10,71
4-Zimmer10,51

Rechtsrahmen Jena

Die Mietpreisbremse gilt in Jena seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Zwätzen?
Bei 9,92 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Zwätzen bei etwa 595 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Zwätzen entwickelt?
Zwischen 2022 (9,50 €/m²) und 2026 (9,92 €/m²) ist die Miete in Zwätzen um +4,4 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +1,1 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Zwätzen?
Ja. Jena ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Zwätzen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 9,92 €/m² also bis 10,91 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Zwätzen?
Die Werte stammen aus dem Jenaer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.