In Lindenau liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 10,19 €/m² — -3,7 % gegenüber dem Leipziger Stadt-Median (10,58 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +17,1 %.
Median Lindenau
10,19 €/m²
-3,7 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+17,1 %
Ø +4,3 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,14–28,02 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Lindenau
8,70 € · 2022
9,30 € · 2023
9,93 € · 2024
10,82 € · 2025
10,19 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Lindenau (€/m²): von 8,70 €/m² (2022) auf 10,19 €/m² (2026) — +17,1 % über 4 Jahre, Ø +4,3 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Leipzig — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Lindenau ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Leipzig
Die Mietpreisbremsegilt in Leipzig seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Lindenau?
Bei 10,19 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Lindenau bei etwa 611 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Lindenau entwickelt?
Zwischen 2022 (8,70 €/m²) und 2026 (10,19 €/m²) ist die Miete in Lindenau um +17,1 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +4,3 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Lindenau?
Ja. Leipzig ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Lindenau höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 10,19 €/m² also bis 11,21 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Lindenau?
Die Werte stammen aus dem Leipziger qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.