In Zentrum-Südost liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 11,96 €/m² — +13,0 % gegenüber dem Leipziger Stadt-Median (10,58 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +26,4 %.
Median Zentrum-Südost
11,96 €/m²
+13,0 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+26,4 %
Ø +6,6 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,14–28,02 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Zentrum-Südost
9,46 € · 2022
10,03 € · 2023
10,81 € · 2024
11,33 € · 2025
11,96 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Zentrum-Südost (€/m²): von 9,46 €/m² (2022) auf 11,96 €/m² (2026) — +26,4 % über 4 Jahre, Ø +6,6 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Leipzig — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Zentrum-Südost ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Leipzig
Die Mietpreisbremsegilt in Leipzig seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Zentrum-Südost?
Bei 11,96 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Zentrum-Südost bei etwa 718 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Zentrum-Südost entwickelt?
Zwischen 2022 (9,46 €/m²) und 2026 (11,96 €/m²) ist die Miete in Zentrum-Südost um +26,4 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +6,6 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Zentrum-Südost?
Ja. Leipzig ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Zentrum-Südost höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 11,96 €/m² also bis 13,16 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Zentrum-Südost?
Die Werte stammen aus dem Leipziger qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.