Mietspiegel Neustädter See (Magdeburg) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Neustädter See liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 9,00 €/m² — +17,5 % gegenüber dem Magdeburger Stadt-Median (7,66 €/m²).

Median Neustädter See
9,00 €/m²
+17,5 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
5,40–27,58 €
stadtweit

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 358,92
35 – 457,94
45 – 507,37
50 – 607,35
60 – 757,48
75 – 857,64
85 – 1008,25

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer8,31
2-Zimmer7,58
3-Zimmer7,51
4-Zimmer7,94

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Neustädter See
Alte Neustadt8,07-10,3 %
Herrenkrug7,93-11,9 %
Rothensee7,88-12,4 %
Neue Neustadt7,22-19,8 %
Nordwest7,06-21,6 %

Neustädter See im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Magdeburg — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Neustädter See ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Magdeburg

Die Mietpreisbremse gilt aktuell NICHT in Magdeburg.

Die Kappungsgrenze liegt bei 20 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Neustädter See?
Bei 9,00 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Neustädter See bei etwa 540 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Neustädter See?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Alte Neustadt (8,07 €/m², -10,3 %), Herrenkrug (7,93 €/m², -11,9 %), Rothensee (7,88 €/m², -12,4 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Neustädter See?
Magdeburg ist aktuell kein Mietpreisbremse-Gebiet. Es gilt nur die Kappungsgrenze von 20 % über 3 Jahre in bestehenden Mietverhältnissen (§ 558 Abs. 3 BGB).
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Neustädter See?
Die Werte stammen aus dem Magdeburger qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.