Mietspiegel Oberstadt (Mainz) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Oberstadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 15,23 €/m².
Median Oberstadt
15,23 €/m²
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
—
stadtweit
Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen
| Stadtteil | €/m² | vs. Oberstadt |
|---|---|---|
| Neustadt | 15,90 € | +4,4 % |
| Gonsenheim | 15,42 € | +1,2 % |
| Altstadt | 15,27 € | +0,3 % |
| Weisenau | 14,87 € | -2,4 % |
| Bretzenheim | 14,78 € | -3,0 % |
Oberstadt im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Mainz — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Oberstadt ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Mainz
Die Mietpreisbremse gilt in Mainz (Rheinland-Pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Oberstadt?
Bei 15,23 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Oberstadt bei etwa 914 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Oberstadt?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Weisenau (14,87 €/m², -2,4 %), Bretzenheim (14,78 €/m², -3,0 %), Hartenberg/Münchfeld (14,77 €/m², -3,0 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Oberstadt?
Ja. Mainz ist Mietpreisbremse-Gebiet (Rheinland-Pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Oberstadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 15,23 €/m² also bis 16,75 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Oberstadt?
Die Werte stammen aus dem Mainzer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.