In Altaubing liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 21,12 €/m² — -10,4 % gegenüber dem Münchener Stadt-Median (23,56 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +16,4 %.
Median Altaubing
21,12 €/m²
-10,4 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+16,4 %
Ø +4,1 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,86–32,16 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Altaubing
18,15 € · 2022
18,32 € · 2023
20,00 € · 2024
20,13 € · 2025
21,12 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Altaubing (€/m²): von 18,15 €/m² (2022) auf 21,12 €/m² (2026) — +16,4 % über 4 Jahre, Ø +4,1 % pro Jahr.
Mietspiegel nach Wohnungsgröße
Wohnfläche
€/m²
20 – 35 m²
28,11 €
35 – 45 m²
24,62 €
45 – 50 m²
23,34 €
50 – 60 m²
22,93 €
60 – 75 m²
22,21 €
75 – 85 m²
21,51 €
85 – 100 m²
22,69 €
Nach Zimmer-Anzahl
Zimmer
€/m²
1-Zimmer
26,74 €
2-Zimmer
22,86 €
3-Zimmer
22,04 €
4-Zimmer
22,20 €
Altaubing im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in München — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Übersichtskarte der Stadt — Altaubing hat kein eigenes Stadtteil-Polygon im Datensatz und wird hier nicht separat eingezeichnet.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Altaubing?
Bei 21,12 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Altaubing bei etwa 1267 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Altaubing entwickelt?
Zwischen 2022 (18,15 €/m²) und 2026 (21,12 €/m²) ist die Miete in Altaubing um +16,4 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +4,1 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Altaubing?
Ja. München ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2015. Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Altaubing höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 21,12 €/m² also bis 23,23 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Altaubing?
Die Werte stammen aus dem Münchener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.