In Daglfing liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 23,07 €/m² — -2,1 % gegenüber dem Münchener Stadt-Median (23,56 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +21,5 %.
Median Daglfing
23,07 €/m²
-2,1 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+21,5 %
Ø +5,4 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,86–32,16 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Daglfing
18,99 € · 2022
20,01 € · 2023
19,55 € · 2024
21,72 € · 2025
23,07 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Daglfing (€/m²): von 18,99 €/m² (2022) auf 23,07 €/m² (2026) — +21,5 % über 4 Jahre, Ø +5,4 % pro Jahr.
Mietspiegel nach Wohnungsgröße
Wohnfläche
€/m²
20 – 35 m²
28,11 €
35 – 45 m²
24,62 €
45 – 50 m²
23,34 €
50 – 60 m²
22,93 €
60 – 75 m²
22,21 €
75 – 85 m²
21,51 €
85 – 100 m²
22,69 €
Nach Zimmer-Anzahl
Zimmer
€/m²
1-Zimmer
26,74 €
2-Zimmer
22,86 €
3-Zimmer
22,04 €
4-Zimmer
22,20 €
Daglfing im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in München — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Übersichtskarte der Stadt — Daglfing hat kein eigenes Stadtteil-Polygon im Datensatz und wird hier nicht separat eingezeichnet.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Daglfing?
Bei 23,07 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Daglfing bei etwa 1384 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Daglfing entwickelt?
Zwischen 2022 (18,99 €/m²) und 2026 (23,07 €/m²) ist die Miete in Daglfing um +21,5 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +5,4 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Daglfing?
Ja. München ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2015. Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Daglfing höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 23,07 €/m² also bis 25,38 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Daglfing?
Die Werte stammen aus dem Münchener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.