In Dreimühlen liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 26,21 €/m² — +11,2 % gegenüber dem Münchener Stadt-Median (23,56 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +13,7 %.
Median Dreimühlen
26,21 €/m²
+11,2 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2025
+13,7 %
Ø +4,6 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,86–32,16 €
stadtweit
4-Jahres-Trend Dreimühlen
23,06 € · 2022
22,81 € · 2023
24,08 € · 2024
26,21 € · 2025
Mietpreis-Entwicklung Dreimühlen (€/m²): von 23,06 €/m² (2022) auf 26,21 €/m² (2025) — +13,7 % über 3 Jahre, Ø +4,6 % pro Jahr.
Mietspiegel nach Wohnungsgröße
Wohnfläche
€/m²
20 – 35 m²
28,11 €
35 – 45 m²
24,62 €
45 – 50 m²
23,34 €
50 – 60 m²
22,93 €
60 – 75 m²
22,21 €
75 – 85 m²
21,51 €
85 – 100 m²
22,69 €
Nach Zimmer-Anzahl
Zimmer
€/m²
1-Zimmer
26,74 €
2-Zimmer
22,86 €
3-Zimmer
22,04 €
4-Zimmer
22,20 €
Dreimühlen im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in München — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Übersichtskarte der Stadt — Dreimühlen hat kein eigenes Stadtteil-Polygon im Datensatz und wird hier nicht separat eingezeichnet.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Dreimühlen?
Bei 26,21 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Dreimühlen bei etwa 1573 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Dreimühlen entwickelt?
Zwischen 2022 (23,06 €/m²) und 2025 (26,21 €/m²) ist die Miete in Dreimühlen um +13,7 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +4,6 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Dreimühlen?
Ja. München ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2015. Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Dreimühlen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 26,21 €/m² also bis 28,83 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Dreimühlen?
Die Werte stammen aus dem Münchener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 4-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.