In Freiham liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 22,56 €/m² — -4,2 % gegenüber dem Münchener Stadt-Median (23,56 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +33,8 %.
Median Freiham
22,56 €/m²
-4,2 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+33,8 %
Ø +8,5 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,86–32,16 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Freiham
16,86 € · 2022
19,26 € · 2023
19,65 € · 2024
20,39 € · 2025
22,56 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Freiham (€/m²): von 16,86 €/m² (2022) auf 22,56 €/m² (2026) — +33,8 % über 4 Jahre, Ø +8,5 % pro Jahr.
Mietspiegel nach Wohnungsgröße
Wohnfläche
€/m²
20 – 35 m²
28,11 €
35 – 45 m²
24,62 €
45 – 50 m²
23,34 €
50 – 60 m²
22,93 €
60 – 75 m²
22,21 €
75 – 85 m²
21,51 €
85 – 100 m²
22,69 €
Nach Zimmer-Anzahl
Zimmer
€/m²
1-Zimmer
26,74 €
2-Zimmer
22,86 €
3-Zimmer
22,04 €
4-Zimmer
22,20 €
Freiham im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in München — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Übersichtskarte der Stadt — Freiham hat kein eigenes Stadtteil-Polygon im Datensatz und wird hier nicht separat eingezeichnet.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Freiham?
Bei 22,56 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Freiham bei etwa 1354 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Freiham entwickelt?
Zwischen 2022 (16,86 €/m²) und 2026 (22,56 €/m²) ist die Miete in Freiham um +33,8 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +8,5 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Freiham?
Ja. München ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2015. Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Freiham höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 22,56 €/m² also bis 24,82 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Freiham?
Die Werte stammen aus dem Münchener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.