In Parkstadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 24,78 €/m² — +5,2 % gegenüber dem Münchener Stadt-Median (23,56 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +18,2 %.
Median Parkstadt
24,78 €/m²
+5,2 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+18,2 %
Ø +4,5 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,86–32,16 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Parkstadt
20,97 € · 2022
22,33 € · 2023
23,38 € · 2024
24,75 € · 2025
24,78 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Parkstadt (€/m²): von 20,97 €/m² (2022) auf 24,78 €/m² (2026) — +18,2 % über 4 Jahre, Ø +4,5 % pro Jahr.
Mietspiegel nach Wohnungsgröße
Wohnfläche
€/m²
20 – 35 m²
28,11 €
35 – 45 m²
24,62 €
45 – 50 m²
23,34 €
50 – 60 m²
22,93 €
60 – 75 m²
22,21 €
75 – 85 m²
21,51 €
85 – 100 m²
22,69 €
Nach Zimmer-Anzahl
Zimmer
€/m²
1-Zimmer
26,74 €
2-Zimmer
22,86 €
3-Zimmer
22,04 €
4-Zimmer
22,20 €
Parkstadt im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in München — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Übersichtskarte der Stadt — Parkstadt hat kein eigenes Stadtteil-Polygon im Datensatz und wird hier nicht separat eingezeichnet.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Parkstadt?
Bei 24,78 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Parkstadt bei etwa 1487 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Parkstadt entwickelt?
Zwischen 2022 (20,97 €/m²) und 2026 (24,78 €/m²) ist die Miete in Parkstadt um +18,2 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +4,5 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Parkstadt?
Ja. München ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2015. Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Parkstadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 24,78 €/m² also bis 27,26 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Parkstadt?
Die Werte stammen aus dem Münchener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.