In Westend liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 21,92 €/m² — -7,0 % gegenüber dem Münchener Stadt-Median (23,56 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +13,5 %.
Median Westend
21,92 €/m²
-7,0 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+13,5 %
Ø +3,4 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,86–32,16 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Westend
19,31 € · 2022
21,32 € · 2023
21,98 € · 2024
23,23 € · 2025
21,92 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Westend (€/m²): von 19,31 €/m² (2022) auf 21,92 €/m² (2026) — +13,5 % über 4 Jahre, Ø +3,4 % pro Jahr.
Mietspiegel nach Wohnungsgröße
Wohnfläche
€/m²
20 – 35 m²
28,11 €
35 – 45 m²
24,62 €
45 – 50 m²
23,34 €
50 – 60 m²
22,93 €
60 – 75 m²
22,21 €
75 – 85 m²
21,51 €
85 – 100 m²
22,69 €
Nach Zimmer-Anzahl
Zimmer
€/m²
1-Zimmer
26,74 €
2-Zimmer
22,86 €
3-Zimmer
22,04 €
4-Zimmer
22,20 €
Westend im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in München — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Übersichtskarte der Stadt — Westend hat kein eigenes Stadtteil-Polygon im Datensatz und wird hier nicht separat eingezeichnet.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Westend?
Bei 21,92 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Westend bei etwa 1315 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Westend entwickelt?
Zwischen 2022 (19,31 €/m²) und 2026 (21,92 €/m²) ist die Miete in Westend um +13,5 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +3,4 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Westend?
Ja. München ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2015. Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Westend höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 21,92 €/m² also bis 24,11 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Westend?
Die Werte stammen aus dem Münchener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2025. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.