Mietspiegel Albachten (Münster) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Albachten liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 11,82 €/m² — -15,1 % gegenüber dem Münsterer Stadt-Median (13,92 €/m²).

Median Albachten
11,82 €/m²
-15,1 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
5,00–18,37 €
stadtweit

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3516,00
35 – 4515,45
45 – 5013,24
50 – 6013,13
60 – 7512,84
75 – 8513,26
85 – 10013,84

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer15,24
2-Zimmer13,55
3-Zimmer13,36
4-Zimmer14,02

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Albachten
Innenstadtring16,27+37,6 %
Mitte-Süd14,85+25,6 %
Sentrup14,51+22,8 %
Gievenbeck13,88+17,4 %
Roxel13,69+15,8 %

Albachten im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Münster — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Albachten ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Münster

Die Mietpreisbremse gilt in Münster (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Albachten?
Bei 11,82 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Albachten bei etwa 709 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Albachten?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Amelsbüren (9,83 €/m², -16,8 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Albachten?
Ja. Münster ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Albachten höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 11,82 €/m² also bis 13,00 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Albachten?
Die Werte stammen aus dem Münsterer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.