Mietspiegel Hiltrup-West (Münster) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Hiltrup-West liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,84 €/m² — -0,6 % gegenüber dem Münsterer Stadt-Median (13,92 €/m²).
Median Hiltrup-West
13,84 €/m²
-0,6 % vs. Stadt-Median
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
5,00–18,37 €
stadtweit
Mietspiegel nach Wohnungsgröße
| Wohnfläche | €/m² |
|---|---|
| 20 – 35 m² | 16,00 € |
| 35 – 45 m² | 15,45 € |
| 45 – 50 m² | 13,24 € |
| 50 – 60 m² | 13,13 € |
| 60 – 75 m² | 12,84 € |
| 75 – 85 m² | 13,26 € |
| 85 – 100 m² | 13,84 € |
Nach Zimmer-Anzahl
| Zimmer | €/m² |
|---|---|
| 1-Zimmer | 15,24 € |
| 2-Zimmer | 13,55 € |
| 3-Zimmer | 13,36 € |
| 4-Zimmer | 14,02 € |
Hiltrup-West im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Münster — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Übersichtskarte der Stadt — Hiltrup-West hat kein eigenes Stadtteil-Polygon im Datensatz und wird hier nicht separat eingezeichnet.
niedrighoch
Rechtsrahmen Münster
Die Mietpreisbremse gilt in Münster (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Hiltrup-West?
Bei 13,84 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Hiltrup-West bei etwa 830 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Gilt die Mietpreisbremse in Hiltrup-West?
Ja. Münster ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Hiltrup-West höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,84 €/m² also bis 15,22 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Hiltrup-West?
Die Werte stammen aus dem Münsterer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.