Mietspiegel Schloss (Münster) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Schloss liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 15,99 €/m² — +14,9 % gegenüber dem Münsterer Stadt-Median (13,92 €/m²).
Median Schloss
15,99 €/m²
+14,9 % vs. Stadt-Median
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
5,00–18,37 €
stadtweit
Mietspiegel nach Wohnungsgröße
| Wohnfläche | €/m² |
|---|---|
| 20 – 35 m² | 16,00 € |
| 35 – 45 m² | 15,45 € |
| 45 – 50 m² | 13,24 € |
| 50 – 60 m² | 13,13 € |
| 60 – 75 m² | 12,84 € |
| 75 – 85 m² | 13,26 € |
| 85 – 100 m² | 13,84 € |
Nach Zimmer-Anzahl
| Zimmer | €/m² |
|---|---|
| 1-Zimmer | 15,24 € |
| 2-Zimmer | 13,55 € |
| 3-Zimmer | 13,36 € |
| 4-Zimmer | 14,02 € |
Schloss im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Münster — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Übersichtskarte der Stadt — Schloss hat kein eigenes Stadtteil-Polygon im Datensatz und wird hier nicht separat eingezeichnet.
niedrighoch
Rechtsrahmen Münster
Die Mietpreisbremse gilt in Münster (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Schloss?
Bei 15,99 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Schloss bei etwa 959 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Gilt die Mietpreisbremse in Schloss?
Ja. Münster ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Schloss höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 15,99 €/m² also bis 17,59 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Schloss?
Die Werte stammen aus dem Münsterer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.