Mietspiegel Großreuth B. Schweinau (Nürnberg) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Großreuth B. Schweinau liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,00 €/m² — +1,2 % gegenüber dem Nürnberger Stadt-Median (12,85 €/m²).

Median Großreuth B. Schweinau
13,00 €/m²
+1,2 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
8,51–17,97 €
stadtweit

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3515,91
35 – 4513,61
45 – 5012,68
50 – 6012,29
60 – 7512,24
75 – 8512,41
85 – 10012,35

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer14,81
2-Zimmer12,56
3-Zimmer12,38
4-Zimmer12,42

Großreuth B. Schweinau im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Nürnberg — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Übersichtskarte der Stadt — Großreuth B. Schweinau hat kein eigenes Stadtteil-Polygon im Datensatz und wird hier nicht separat eingezeichnet.

niedrighoch

Rechtsrahmen Nürnberg

Die Mietpreisbremse gilt in Nürnberg (Bayerische Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Großreuth B. Schweinau?
Bei 13,00 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Großreuth B. Schweinau bei etwa 780 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Gilt die Mietpreisbremse in Großreuth B. Schweinau?
Ja. Nürnberg ist Mietpreisbremse-Gebiet (Bayerische Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Großreuth B. Schweinau höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,00 €/m² also bis 14,30 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Großreuth B. Schweinau?
Die Werte stammen aus dem Nürnberger qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.