Mietspiegel Kröpeliner Tor Vorstadt (Rostock) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Kröpeliner Tor Vorstadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 11,94 €/m² — +88,0 % gegenüber dem Rostocker Stadt-Median (6,35 €/m²).

Median Kröpeliner Tor Vorstadt
11,94 €/m²
+88,0 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
stadtweit

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Kröpeliner Tor Vorstadt
Südstadt12,52+4,9 %
Gehlsdorf12,27+2,8 %
Stadtmitte12,26+2,7 %
Reutershagen11,05-7,5 %
Hansaviertel10,87-9,0 %

Kröpeliner Tor Vorstadt im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Rostock — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Kröpeliner Tor Vorstadt ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Rostock

Die Mietpreisbremse gilt in Rostock (MV-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Kröpeliner Tor Vorstadt?
Bei 11,94 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Kröpeliner Tor Vorstadt bei etwa 716 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Kröpeliner Tor Vorstadt?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Reutershagen (11,05 €/m², -7,5 %), Hansaviertel (10,87 €/m², -9,0 %), Toitenwinkel (8,25 €/m², -30,9 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Kröpeliner Tor Vorstadt?
Ja. Rostock ist Mietpreisbremse-Gebiet (MV-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Kröpeliner Tor Vorstadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 11,94 €/m² also bis 13,13 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Kröpeliner Tor Vorstadt?
Die Werte stammen aus dem Rostocker qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.