In Weinsteige liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 21,03 €/m² — +25,9 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +28,0 %.
Median Weinsteige
21,03 €/m²
+25,9 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+28,0 %
Ø +7,0 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Weinsteige
16,43 € · 2022
17,07 € · 2023
20,11 € · 2024
16,94 € · 2025
21,03 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Weinsteige (€/m²): von 16,43 €/m² (2022) auf 21,03 €/m² (2026) — +28,0 % über 4 Jahre, Ø +7,0 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Weinsteige ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Weinsteige?
Bei 21,03 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Weinsteige bei etwa 1262 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Weinsteige entwickelt?
Zwischen 2022 (16,43 €/m²) und 2026 (21,03 €/m²) ist die Miete in Weinsteige um +28,0 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +7,0 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Weinsteige?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Weinsteige höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 21,03 €/m² also bis 23,13 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Weinsteige?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.