Mietspiegel Kirchhörde (Dortmund) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Kirchhörde liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 11,24 €/m² — +16,0 % gegenüber dem Dortmunder Stadt-Median (9,69 €/m²).

Median Kirchhörde
11,24 €/m²
+16,0 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,65–29,54 €
stadtweit

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3511,33
35 – 4510,17
45 – 509,54
50 – 609,43
60 – 759,17
75 – 859,34
85 – 10010,74

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer10,28
2-Zimmer9,54
3-Zimmer9,55
4-Zimmer10,35

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Kirchhörde
Syburg9,53-15,2 %

Kirchhörde im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Dortmund — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Kirchhörde ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Dortmund

Die Mietpreisbremse gilt in Dortmund (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Kirchhörde?
Bei 11,24 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Kirchhörde bei etwa 674 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Kirchhörde?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Syburg (9,53 €/m², -15,2 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Kirchhörde?
Ja. Dortmund ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Kirchhörde höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 11,24 €/m² also bis 12,36 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Kirchhörde?
Die Werte stammen aus dem Dortmunder qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.