In Langebrück liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,23 €/m² — +17,6 % gegenüber dem Dresdener Stadt-Median (10,40 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +47,0 %.
Median Langebrück
12,23 €/m²
+17,6 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+47,0 %
Ø +11,7 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,33–28,37 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Langebrück
8,32 € · 2022
9,47 € · 2023
10,19 € · 2024
10,45 € · 2025
12,23 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Langebrück (€/m²): von 8,32 €/m² (2022) auf 12,23 €/m² (2026) — +47,0 % über 4 Jahre, Ø +11,7 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Dresden — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Langebrück ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Dresden
Die Mietpreisbremsegilt in Dresden seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Langebrück?
Bei 12,23 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Langebrück bei etwa 734 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Langebrück entwickelt?
Zwischen 2022 (8,32 €/m²) und 2026 (12,23 €/m²) ist die Miete in Langebrück um +47,0 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +11,7 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Langebrück?
Ja. Dresden ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Langebrück höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,23 €/m² also bis 13,45 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Langebrück?
Die Werte stammen aus dem Dresdener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.