In Schönfeld-Weißig liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 10,68 €/m² — +2,7 % gegenüber dem Dresdener Stadt-Median (10,40 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +32,7 %.
Median Schönfeld-Weißig
10,68 €/m²
+2,7 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+32,7 %
Ø +8,2 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,33–28,37 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Schönfeld-Weißig
8,05 € · 2022
8,20 € · 2023
8,79 € · 2024
9,28 € · 2025
10,68 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Schönfeld-Weißig (€/m²): von 8,05 €/m² (2022) auf 10,68 €/m² (2026) — +32,7 % über 4 Jahre, Ø +8,2 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Dresden — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Schönfeld-Weißig ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Dresden
Die Mietpreisbremsegilt in Dresden seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Schönfeld-Weißig?
Bei 10,68 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Schönfeld-Weißig bei etwa 641 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Schönfeld-Weißig entwickelt?
Zwischen 2022 (8,05 €/m²) und 2026 (10,68 €/m²) ist die Miete in Schönfeld-Weißig um +32,7 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +8,2 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Schönfeld-Weißig?
Ja. Dresden ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Schönfeld-Weißig höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 10,68 €/m² also bis 11,75 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Schönfeld-Weißig?
Die Werte stammen aus dem Dresdener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.