In Mobschatz liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 11,69 €/m² — +12,4 % gegenüber dem Dresdener Stadt-Median (10,40 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +42,7 %.
Median Mobschatz
11,69 €/m²
+12,4 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+42,7 %
Ø +10,7 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,33–28,37 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Mobschatz
8,19 € · 2022
9,09 € · 2023
9,25 € · 2024
10,30 € · 2025
11,69 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Mobschatz (€/m²): von 8,19 €/m² (2022) auf 11,69 €/m² (2026) — +42,7 % über 4 Jahre, Ø +10,7 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Dresden — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Mobschatz ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Dresden
Die Mietpreisbremsegilt in Dresden seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Mobschatz?
Bei 11,69 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Mobschatz bei etwa 701 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Mobschatz entwickelt?
Zwischen 2022 (8,19 €/m²) und 2026 (11,69 €/m²) ist die Miete in Mobschatz um +42,7 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +10,7 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Mobschatz?
Ja. Dresden ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Mobschatz höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 11,69 €/m² also bis 12,86 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Mobschatz?
Die Werte stammen aus dem Dresdener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.