In Wanheim-Angerhausen liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 9,51 €/m² — +13,1 % gegenüber dem Duisburger Stadt-Median (8,41 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +33,2 %.
Median Wanheim-Angerhausen
9,51 €/m²
+13,1 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+33,2 %
Ø +8,3 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,10–28,32 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Wanheim-Angerhausen
7,14 € · 2022
7,62 € · 2023
8,05 € · 2024
8,62 € · 2025
9,51 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Wanheim-Angerhausen (€/m²): von 7,14 €/m² (2022) auf 9,51 €/m² (2026) — +33,2 % über 4 Jahre, Ø +8,3 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Duisburg — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Wanheim-Angerhausen ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Duisburg
Die Mietpreisbremsegilt in Duisburg (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Wanheim-Angerhausen?
Bei 9,51 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Wanheim-Angerhausen bei etwa 571 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Wanheim-Angerhausen entwickelt?
Zwischen 2022 (7,14 €/m²) und 2026 (9,51 €/m²) ist die Miete in Wanheim-Angerhausen um +33,2 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +8,3 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Wanheim-Angerhausen?
Ja. Duisburg ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Wanheim-Angerhausen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 9,51 €/m² also bis 10,46 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Wanheim-Angerhausen?
Die Werte stammen aus dem Duisburger qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.