In Bischleben-Stedten liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 10,08 €/m² — -4,2 % gegenüber dem Erfurter Stadt-Median (10,52 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +11,1 %.
Median Bischleben-Stedten
10,08 €/m²
-4,2 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2025
+11,1 %
Ø +3,7 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
5,99–28,26 €
stadtweit
3-Jahres-Trend Bischleben-Stedten
9,07 € · 2022
9,79 € · 2023
10,08 € · 2025
Mietpreis-Entwicklung Bischleben-Stedten (€/m²): von 9,07 €/m² (2022) auf 10,08 €/m² (2025) — +11,1 % über 2 Jahre, Ø +3,7 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Erfurt — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Bischleben-Stedten ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Erfurt
Die Mietpreisbremsegilt in Erfurt seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Bischleben-Stedten?
Bei 10,08 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Bischleben-Stedten bei etwa 605 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Bischleben-Stedten entwickelt?
Zwischen 2022 (9,07 €/m²) und 2025 (10,08 €/m²) ist die Miete in Bischleben-Stedten um +11,1 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +3,7 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Bischleben-Stedten?
Ja. Erfurt ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Bischleben-Stedten höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 10,08 €/m² also bis 11,09 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Bischleben-Stedten?
Die Werte stammen aus dem Erfurter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 3-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.