In Brühlervorstadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 11,18 €/m² — +6,3 % gegenüber dem Erfurter Stadt-Median (10,52 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +19,8 %.
Median Brühlervorstadt
11,18 €/m²
+6,3 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+19,8 %
Ø +5,0 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
5,99–28,26 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Brühlervorstadt
9,33 € · 2022
9,19 € · 2023
9,84 € · 2024
10,63 € · 2025
11,18 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Brühlervorstadt (€/m²): von 9,33 €/m² (2022) auf 11,18 €/m² (2026) — +19,8 % über 4 Jahre, Ø +5,0 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Erfurt — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Brühlervorstadt ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Erfurt
Die Mietpreisbremsegilt in Erfurt seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Brühlervorstadt?
Bei 11,18 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Brühlervorstadt bei etwa 671 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Brühlervorstadt entwickelt?
Zwischen 2022 (9,33 €/m²) und 2026 (11,18 €/m²) ist die Miete in Brühlervorstadt um +19,8 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +5,0 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Brühlervorstadt?
Ja. Erfurt ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Brühlervorstadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 11,18 €/m² also bis 12,30 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Brühlervorstadt?
Die Werte stammen aus dem Erfurter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.