Mietspiegel Littenweiler (Freiburg im Breisgau) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Littenweiler liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 16,34 €/m².
Median Littenweiler
16,34 €/m²
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
—
stadtweit
Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen
| Stadtteil | €/m² | vs. Littenweiler |
|---|---|---|
| Oberau | 18,02 € | +10,3 % |
| Neuburg | 17,74 € | +8,6 % |
| Wiehre | 17,03 € | +4,2 % |
| Altstadt | 17,00 € | +4,0 % |
| Herdern | 16,61 € | +1,7 % |
Littenweiler im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Freiburg im Breisgau — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Littenweiler ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Freiburg im Breisgau
Die Mietpreisbremse gilt in Freiburg im Breisgau (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Littenweiler?
Bei 16,34 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Littenweiler bei etwa 980 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Littenweiler?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Stühlinger (15,49 €/m², -5,2 %), Vauban (15,42 €/m², -5,6 %), Waldsee (14,81 €/m², -9,4 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Littenweiler?
Ja. Freiburg im Breisgau ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Littenweiler höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 16,34 €/m² also bis 17,97 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Littenweiler?
Die Werte stammen aus dem Freiburg im Breisgauer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.