Mietspiegel Wiehre (Freiburg im Breisgau) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Wiehre liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 17,03 €/m².
Median Wiehre
17,03 €/m²
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
—
stadtweit
Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen
| Stadtteil | €/m² | vs. Wiehre |
|---|---|---|
| Oberau | 18,02 € | +5,8 % |
| Neuburg | 17,74 € | +4,2 % |
| Altstadt | 17,00 € | -0,2 % |
| Littenweiler | 16,34 € | -4,1 % |
| Haslach | 16,14 € | -5,2 % |
Wiehre im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Freiburg im Breisgau — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Wiehre ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Freiburg im Breisgau
Die Mietpreisbremse gilt in Freiburg im Breisgau (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Wiehre?
Bei 17,03 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Wiehre bei etwa 1022 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Wiehre?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Altstadt (17,00 €/m², -0,2 %), Littenweiler (16,34 €/m², -4,1 %), Haslach (16,14 €/m², -5,2 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Wiehre?
Ja. Freiburg im Breisgau ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Wiehre höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 17,03 €/m² also bis 18,73 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Wiehre?
Die Werte stammen aus dem Freiburg im Breisgauer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.