In Vinnhorst liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,29 €/m² — +11,5 % gegenüber dem Hannoverer Stadt-Median (11,92 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +38,9 %.
Median Vinnhorst
13,29 €/m²
+11,5 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+38,9 %
Ø +9,7 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
8,01–29,92 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Vinnhorst
9,57 € · 2022
9,07 € · 2023
9,34 € · 2024
10,55 € · 2025
13,29 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Vinnhorst (€/m²): von 9,57 €/m² (2022) auf 13,29 €/m² (2026) — +38,9 % über 4 Jahre, Ø +9,7 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Hannover — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Vinnhorst ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Hannover
Die Mietpreisbremsegilt in Hannover (Niedersächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Vinnhorst?
Bei 13,29 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Vinnhorst bei etwa 797 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Vinnhorst entwickelt?
Zwischen 2022 (9,57 €/m²) und 2026 (13,29 €/m²) ist die Miete in Vinnhorst um +38,9 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +9,7 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Vinnhorst?
Ja. Hannover ist Mietpreisbremse-Gebiet (Niedersächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Vinnhorst höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,29 €/m² also bis 14,62 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Vinnhorst?
Die Werte stammen aus dem Hannoverer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.