Mietspiegel Beiertheim-Bulach (Karlsruhe) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Beiertheim-Bulach liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,64 €/m² — +55,5 % gegenüber dem Karlsruheer Stadt-Median (8,77 €/m²).

Median Beiertheim-Bulach
13,64 €/m²
+55,5 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,45–11,20 €
stadtweit

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Beiertheim-Bulach
Südstadt14,20+4,1 %
Weststadt13,93+2,1 %
Südweststadt13,73+0,7 %
Innenstadt-West13,56-0,6 %
Oberreut13,28-2,6 %

Beiertheim-Bulach im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Karlsruhe — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Beiertheim-Bulach ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Karlsruhe

Die Mietpreisbremse gilt in Karlsruhe (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Beiertheim-Bulach?
Bei 13,64 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Beiertheim-Bulach bei etwa 818 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Beiertheim-Bulach?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Innenstadt-West (13,56 €/m², -0,6 %), Oberreut (13,28 €/m², -2,6 %), Weiherfeld-Dammerstock (12,44 €/m², -8,8 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Beiertheim-Bulach?
Ja. Karlsruhe ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Beiertheim-Bulach höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,64 €/m² also bis 15,00 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Beiertheim-Bulach?
Die Werte stammen aus dem Karlsruheer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.