Mietspiegel Südweststadt (Karlsruhe) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Südweststadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,73 €/m² — +56,6 % gegenüber dem Karlsruheer Stadt-Median (8,77 €/m²).
Median Südweststadt
13,73 €/m²
+56,6 % vs. Stadt-Median
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,45–11,20 €
stadtweit
Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen
| Stadtteil | €/m² | vs. Südweststadt |
|---|---|---|
| Innenstadt-Ost | 15,03 € | +9,5 % |
| Südstadt | 14,20 € | +3,4 % |
| Weststadt | 13,93 € | +1,5 % |
| Beiertheim-Bulach | 13,64 € | -0,7 % |
| Innenstadt-West | 13,56 € | -1,2 % |
Südweststadt im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Karlsruhe — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Südweststadt ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Karlsruhe
Die Mietpreisbremse gilt in Karlsruhe (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Südweststadt?
Bei 13,73 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Südweststadt bei etwa 824 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Südweststadt?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Beiertheim-Bulach (13,64 €/m², -0,7 %), Innenstadt-West (13,56 €/m², -1,2 %), Oberreut (13,28 €/m², -3,3 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Südweststadt?
Ja. Karlsruhe ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Südweststadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,73 €/m² also bis 15,10 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Südweststadt?
Die Werte stammen aus dem Karlsruheer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.