Mietspiegel Südstadt (Karlsruhe) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Südstadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 14,20 €/m² — +61,9 % gegenüber dem Karlsruheer Stadt-Median (8,77 €/m²).

Median Südstadt
14,20 €/m²
+61,9 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,45–11,20 €
stadtweit

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Südstadt
Innenstadt-Ost15,03+5,8 %
Weststadt13,93-1,9 %
Südweststadt13,73-3,3 %
Oststadt13,66-3,8 %
Beiertheim-Bulach13,64-3,9 %

Südstadt im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Karlsruhe — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Südstadt ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Karlsruhe

Die Mietpreisbremse gilt in Karlsruhe (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Südstadt?
Bei 14,20 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Südstadt bei etwa 852 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Südstadt?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Weststadt (13,93 €/m², -1,9 %), Südweststadt (13,73 €/m², -3,3 %), Oststadt (13,66 €/m², -3,8 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Südstadt?
Ja. Karlsruhe ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Südstadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 14,20 €/m² also bis 15,62 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Südstadt?
Die Werte stammen aus dem Karlsruheer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.