Mietspiegel Hartenberg/Münchfeld (Mainz) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Hartenberg/Münchfeld liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 14,77 €/m².

Median Hartenberg/Münchfeld
14,77 €/m²
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
stadtweit

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Hartenberg/Münchfeld
Neustadt15,90+7,7 %
Gonsenheim15,42+4,4 %
Altstadt15,27+3,4 %
Oberstadt15,23+3,1 %
Bretzenheim14,78+0,1 %

Hartenberg/Münchfeld im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Mainz — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Hartenberg/Münchfeld ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Mainz

Die Mietpreisbremse gilt in Mainz (Rheinland-Pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Hartenberg/Münchfeld?
Bei 14,77 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Hartenberg/Münchfeld bei etwa 886 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Hartenberg/Münchfeld?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Marienborn (14,27 €/m², -3,4 %), Mombach (14,08 €/m², -4,7 %), Drais (13,95 €/m², -5,6 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Hartenberg/Münchfeld?
Ja. Mainz ist Mietpreisbremse-Gebiet (Rheinland-Pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Hartenberg/Münchfeld höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 14,77 €/m² also bis 16,25 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Hartenberg/Münchfeld?
Die Werte stammen aus dem Mainzer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.