Mietspiegel Bonnenbroich, Geneicken (Mönchengladbach) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Bonnenbroich, Geneicken liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 9,06 €/m² — +7,9 % gegenüber dem Mönchengladbacher Stadt-Median (8,40 €/m²).

Median Bonnenbroich, Geneicken
9,06 €/m²
+7,9 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
stadtweit

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Bonnenbroich, Geneicken
Grenzlandstadion10,05+10,9 %
Hardterbroich, Pesch9,51+5,0 %
Giesenkirchen-Mitte9,41+3,9 %
Dahl9,38+3,5 %
Rheydt9,27+2,3 %

Bonnenbroich, Geneicken im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Mönchengladbach — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Bonnenbroich, Geneicken ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Mönchengladbach

Die Mietpreisbremse gilt in Mönchengladbach (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Bonnenbroich, Geneicken?
Bei 9,06 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Bonnenbroich, Geneicken bei etwa 544 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Bonnenbroich, Geneicken?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Giesenkirchen-Nord (8,26 €/m², -8,8 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Bonnenbroich, Geneicken?
Ja. Mönchengladbach ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Bonnenbroich, Geneicken höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 9,06 €/m² also bis 9,97 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Bonnenbroich, Geneicken?
Die Werte stammen aus dem Mönchengladbacher einfach (kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne § 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: einfach (kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne § 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.