Mietspiegel Giesenkirchen-Mitte (Mönchengladbach) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Giesenkirchen-Mitte liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 9,41 €/m² — +12,0 % gegenüber dem Mönchengladbacher Stadt-Median (8,40 €/m²).

Median Giesenkirchen-Mitte
9,41 €/m²
+12,0 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
stadtweit

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Giesenkirchen-Mitte
Geistenbeck9,55+1,5 %
Schelsen9,48+0,7 %
Rheydt9,27-1,5 %
Heyden9,26-1,6 %
Mülfort9,11-3,2 %

Giesenkirchen-Mitte im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Mönchengladbach — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Giesenkirchen-Mitte ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Mönchengladbach

Die Mietpreisbremse gilt in Mönchengladbach (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Giesenkirchen-Mitte?
Bei 9,41 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Giesenkirchen-Mitte bei etwa 565 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Giesenkirchen-Mitte?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Rheydt (9,27 €/m², -1,5 %), Heyden (9,26 €/m², -1,6 %), Mülfort (9,11 €/m², -3,2 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Giesenkirchen-Mitte?
Ja. Mönchengladbach ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Giesenkirchen-Mitte höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 9,41 €/m² also bis 10,35 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Giesenkirchen-Mitte?
Die Werte stammen aus dem Mönchengladbacher einfach (kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne § 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: einfach (kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne § 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.