In Dreikönigenviertel liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,22 €/m² — +4,1 % gegenüber dem Neusser Stadt-Median (11,74 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +25,6 %.
Median Dreikönigenviertel
12,22 €/m²
+4,1 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+25,6 %
Ø +6,4 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,52–29,53 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Dreikönigenviertel
9,73 € · 2022
10,34 € · 2023
11,61 € · 2024
11,61 € · 2025
12,22 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Dreikönigenviertel (€/m²): von 9,73 €/m² (2022) auf 12,22 €/m² (2026) — +25,6 % über 4 Jahre, Ø +6,4 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Neuss — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Dreikönigenviertel ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Neuss
Die Mietpreisbremsegilt in Neuss (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Dreikönigenviertel?
Bei 12,22 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Dreikönigenviertel bei etwa 733 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Dreikönigenviertel entwickelt?
Zwischen 2022 (9,73 €/m²) und 2026 (12,22 €/m²) ist die Miete in Dreikönigenviertel um +25,6 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +6,4 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Dreikönigenviertel?
Ja. Neuss ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Dreikönigenviertel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,22 €/m² also bis 13,44 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Dreikönigenviertel?
Die Werte stammen aus dem Neusser qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.