Mietspiegel Brinckmansdorf (Rostock) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Brinckmansdorf liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,02 €/m² — +89,3 % gegenüber dem Rostocker Stadt-Median (6,35 €/m²).

Median Brinckmansdorf
12,02 €/m²
+89,3 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
stadtweit

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Brinckmansdorf
Südstadt12,52+4,2 %
Gehlsdorf12,27+2,1 %
Stadtmitte12,26+2,0 %
Kröpeliner Tor Vorstadt11,94-0,7 %
Reutershagen11,05-8,1 %

Brinckmansdorf im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Rostock — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Brinckmansdorf ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Rostock

Die Mietpreisbremse gilt in Rostock (MV-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Brinckmansdorf?
Bei 12,02 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Brinckmansdorf bei etwa 721 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Brinckmansdorf?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Kröpeliner Tor Vorstadt (11,94 €/m², -0,7 %), Reutershagen (11,05 €/m², -8,1 %), Hansaviertel (10,87 €/m², -9,6 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Brinckmansdorf?
Ja. Rostock ist Mietpreisbremse-Gebiet (MV-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Brinckmansdorf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,02 €/m² also bis 13,22 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Brinckmansdorf?
Die Werte stammen aus dem Rostocker qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.