In Botnang-Süd liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 15,41 €/m² — -7,7 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +11,5 %.
Median Botnang-Süd
15,41 €/m²
-7,7 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+11,5 %
Ø +2,9 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Botnang-Süd
13,82 € · 2022
14,38 € · 2023
14,61 € · 2024
15,74 € · 2025
15,41 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Botnang-Süd (€/m²): von 13,82 €/m² (2022) auf 15,41 €/m² (2026) — +11,5 % über 4 Jahre, Ø +2,9 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Botnang-Süd ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Botnang-Süd?
Bei 15,41 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Botnang-Süd bei etwa 925 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Botnang-Süd entwickelt?
Zwischen 2022 (13,82 €/m²) und 2026 (15,41 €/m²) ist die Miete in Botnang-Süd um +11,5 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +2,9 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Botnang-Süd?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Botnang-Süd höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 15,41 €/m² also bis 16,95 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Botnang-Süd?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.