In Hölderlinplatz liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 18,70 €/m² — +12,0 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +16,4 %.
Median Hölderlinplatz
18,70 €/m²
+12,0 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+16,4 %
Ø +4,1 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Hölderlinplatz
16,07 € · 2022
17,14 € · 2023
18,03 € · 2024
18,60 € · 2025
18,70 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Hölderlinplatz (€/m²): von 16,07 €/m² (2022) auf 18,70 €/m² (2026) — +16,4 % über 4 Jahre, Ø +4,1 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Hölderlinplatz ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Hölderlinplatz?
Bei 18,70 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Hölderlinplatz bei etwa 1122 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Hölderlinplatz entwickelt?
Zwischen 2022 (16,07 €/m²) und 2026 (18,70 €/m²) ist die Miete in Hölderlinplatz um +16,4 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +4,1 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Hölderlinplatz?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Hölderlinplatz höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 18,70 €/m² also bis 20,57 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Hölderlinplatz?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.